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Nutzungsbedingungen FOWIS Datenservice

 

§ 1 Inhalt FOWIS Datenservice

  1. Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer TRADE Software-Systeme GmbH (Auftragnehmer) mit der Bereitstellung von Artikel-Daten. Diese werden regelmäßig, aber mindestens 23-mal pro Jahr zur Verfügung gestellt.
     

  2. Die Bearbeitung des Produktportfolios durch den Auftragnehmer, bzw. die Nutzung der von Dritten (Ringfoto, Europafoto, DGH...) überlassener Produktinformationen, erfolgt auf Basis der für den Auftraggeber zugänglichen sowie gegebenenfalls durch die jeweiligen Hersteller veröffentlichten Produktdaten. Eine Überprüfung der Richtigkeit der vom Auftragnehmer aus öffentlichen Quellen bzw. vom Hersteller übernommenen und an den Auftraggeber weiter gelieferten Daten ist dem Auftragnehmer nicht möglich und auch nicht geschuldet. Der Auftragnehmer darf sich daher, solange bei ihm keine offenkundigen Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit bestimmter Daten vorliegen, auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vom Hersteller überlassenen, bzw. von Dritten überlassenen, sowie aus allgemein zugänglichen Quellen bezogenen Daten verlassen und diese ohne weitere Prüfung an den Auftraggeber weiterreichen.
     

  3. Der Service des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf die Überprüfung der Berechtigung des Auftraggebers zur Nutzung der Daten und Informationen von Herstellern und Dritten.

 

§ 2 Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Der Auftraggeber erhält an den vertragsgegenständlichen Daten ein gemäß der nachfolgenden Parameter beschränktes Nutzungsrecht:
     

    1. Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Daten ist dem Auftraggeber innerhalb seiner Firma gestattet.
       

    2. Beim FOWIS Exklusivabo ist dem Auftraggeber auch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Daten für dessen Web-Auftritt gestattet. Auf Produktbilder und Marketingtexte können Nutzungsrechte anderer, z.B. des Herstellers liegen, die durch eine Nutzung durch den Auftraggeber verletzt werden könnten. Diese sind deshalb nur auf eigene Verantwortung des Auftraggebers zu verwenden.
       

    3. Die Nutzung für Dienste, die in Konkurrenz zu Produkten oder Dienstleistungen des Auftragnehmers stehen, ist untersagt und führt zur sofortigen Vertragsauflösung und Verpflichtung zur Löschung der Daten beim Auftraggeber. Für den Fall der Zuwiderhandlung behält sich der Auftragnehmer die Prüfung rechtlicher Schritte und die Erhebung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
       

  2. Der Auftraggeber ist sowohl während der Laufzeit des Vertrages als auch nach dessen Vertragsende nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Daten oder Teile hiervon weiterzugeben, unterzulizenzieren, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, es sei denn, der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber diesbezüglich vorab ausdrücklich eine schriftliche Einwilligung erteilt.
     

  3. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber verpflichtet, alle ihm während der Vertragslaufzeit überlassenen vertragsgegenständlichen Daten, einschließlich Sicherungskopien und Dokumentation, vollständig zu löschen. Die Löschung der Daten, sowie die vollständige Übergabe aller überlassenen Dokumente ist innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Vertragsende schriftlich dem Auftragnehmer zu bestätigen.

 

§ 3 Vergütung; Fälligkeit

Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der durch den Auftragnehmer erstellten Rechnung zur Zahlung fällig.

 

§ 4 Inkrafttreten; Laufzeit; Kündigung

Der Datenservice erfolgt bei bestehendem FOWIS Abonnement

  1. Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf eines Kalenderhalbjahres und zum Jahresende gekündigt werden.
     

  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt vorbehalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt u.a. vor, wenn eine der beiden Vertragsparteien trotz Abmahnung ihren vertraglichen Verpflichtungen wiederholt nicht nachkommt, z.B. anhaltender Zahlungsverzug, oder grob fahrlässig entgegen den Bestimmungen des Vertrages handelt, z.B. unrechtmäßige Unterlizenzierung. Kündigungserklärungen haben jeweils schriftlich zu erfolgen.
     

  3. Bei anhaltendem Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer die Aussetzung der Datenlieferungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Posten vor.

 

§ 5 Haftung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Daten unverzüglich zu überprüfen und festgestellte bzw. feststellbare Mängel zu rügen, anderenfalls sind Haftungsansprüchen gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.
     

  2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder abgegebene Garantien.
     

  3. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit dem Auftragnehmer kein Vorsatz anzulasten ist, ist die Haftung jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages gerechnet werden muss.
     

  4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Übrigen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages gerechnet werden muss.
     

  5. Angesichts der sehr geringen Vergütungshöhe, die der Auftraggeber je geliefertem Datensatz schuldet, kommen die Parteien überein, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Kardinalpflichten über die Regelung in vorstehendem Absatz 4 hinaus auf einen Höchstbetrag in Höhe von € 100,00 je Schadensereignis begrenzt ist.
     

  6. Die Erstellung der vertragsgegenständlichen Daten erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis allgemein zugänglicher oder durch die jeweiligen Hersteller veröffentlichten Produktdaten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vertragsgegenständlichen Daten wird aufgrund des Umstandes, dass die Daten nicht selbst erhoben werden, sondern aus öffentlichen Quellen oder von Dritten bezogen werden, keine Gewähr übernommen.

 

§ 6 Verschwiegenheit

Die Parteien verpflichten sich, über den Vertragsinhalt und über ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweiligen anderen Partei auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Schweigen zu bewahren und diese weder zu verwerten noch anderen Personen mitzuteilen. Dies gilt neben den betrieblichen Unternehmensabläufen insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis erkennbar sind.

 

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben sie im Übrigen gleichwohl gültig. Die Parteien verpflichten sich, eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in diesen Nutzungsbedingungen vorhanden sein sollten. Auf diese Nutzungsbedingungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist für beide Teile Mannheim.

 

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