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Nutzungsbedingungen FOWIS Datenservice
§ 1 Inhalt FOWIS Datenservice
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Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer TRADE
Software-Systeme GmbH (Auftragnehmer) mit der Bereitstellung von
Artikel-Daten. Diese werden regelmäßig, aber mindestens 23-mal pro
Jahr zur Verfügung gestellt.
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Die Bearbeitung des Produktportfolios durch den
Auftragnehmer, bzw. die Nutzung der von Dritten (Ringfoto,
Europafoto, DGH...) überlassener Produktinformationen, erfolgt auf
Basis der für den Auftraggeber zugänglichen sowie gegebenenfalls
durch die jeweiligen Hersteller veröffentlichten Produktdaten. Eine
Überprüfung der Richtigkeit der vom Auftragnehmer aus öffentlichen
Quellen bzw. vom Hersteller übernommenen und an den Auftraggeber
weiter gelieferten Daten ist dem Auftragnehmer nicht möglich und
auch nicht geschuldet. Der Auftragnehmer darf sich daher, solange
bei ihm keine offenkundigen Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit
bestimmter Daten vorliegen, auf die Richtigkeit und Vollständigkeit
der ihm vom Hersteller überlassenen, bzw. von Dritten überlassenen,
sowie aus allgemein zugänglichen Quellen bezogenen Daten verlassen
und diese ohne weitere Prüfung an den Auftraggeber weiterreichen.
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Der Service des Auftragnehmers erstreckt sich
nicht auf die Überprüfung der Berechtigung des Auftraggebers zur
Nutzung der Daten und Informationen von Herstellern und Dritten.
§ 2 Einräumung von Nutzungsrechten
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Der Auftraggeber erhält an den
vertragsgegenständlichen Daten ein gemäß der nachfolgenden Parameter
beschränktes Nutzungsrecht:
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Die Nutzung der vertragsgegenständlichen
Daten ist dem Auftraggeber innerhalb seiner Firma gestattet.
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Beim FOWIS Exklusivabo ist dem Auftraggeber
auch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Daten für dessen
Web-Auftritt gestattet. Auf Produktbilder und Marketingtexte
können Nutzungsrechte anderer, z.B. des Herstellers liegen, die
durch eine Nutzung durch den Auftraggeber verletzt werden
könnten. Diese sind deshalb nur auf eigene Verantwortung des
Auftraggebers zu verwenden.
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Die Nutzung für Dienste, die in Konkurrenz zu
Produkten oder Dienstleistungen des Auftragnehmers stehen, ist
untersagt und führt zur sofortigen Vertragsauflösung und
Verpflichtung zur Löschung der Daten beim Auftraggeber. Für den
Fall der Zuwiderhandlung behält sich der Auftragnehmer die
Prüfung rechtlicher Schritte und die Erhebung von
Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
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Der Auftraggeber ist sowohl während der Laufzeit
des Vertrages als auch nach dessen Vertragsende nicht berechtigt,
die vertragsgegenständlichen Daten oder Teile hiervon weiterzugeben,
unterzulizenzieren, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, es sei
denn, der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber diesbezüglich
vorab ausdrücklich eine schriftliche Einwilligung erteilt.
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Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses
ist der Auftraggeber verpflichtet, alle ihm während der
Vertragslaufzeit überlassenen vertragsgegenständlichen Daten,
einschließlich Sicherungskopien und Dokumentation, vollständig zu
löschen. Die Löschung der Daten, sowie die vollständige Übergabe
aller überlassenen Dokumente ist innerhalb von sieben (7)
Kalendertagen nach Vertragsende schriftlich dem Auftragnehmer zu
bestätigen.
§ 3 Vergütung; Fälligkeit
Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist innerhalb
von 10 Kalendertagen nach Zugang der durch den Auftragnehmer erstellten
Rechnung zur Zahlung fällig.
§ 4 Inkrafttreten; Laufzeit; Kündigung
Der Datenservice erfolgt bei bestehendem FOWIS
Abonnement
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Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet und
kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Wochen zum
Ablauf eines Kalenderhalbjahres und zum Jahresende gekündigt werden.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grunde bleibt vorbehalten. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung liegt u.a. vor, wenn eine der beiden Vertragsparteien
trotz Abmahnung ihren vertraglichen Verpflichtungen wiederholt nicht
nachkommt, z.B. anhaltender Zahlungsverzug, oder grob fahrlässig
entgegen den Bestimmungen des Vertrages handelt, z.B. unrechtmäßige
Unterlizenzierung. Kündigungserklärungen haben jeweils schriftlich
zu erfolgen.
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Bei anhaltendem Zahlungsverzug behält sich der
Auftragnehmer die Aussetzung der Datenlieferungen bis zur
vollständigen Begleichung der offenen Posten vor.
§ 5 Haftung
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte
Daten unverzüglich zu überprüfen und festgestellte bzw.
feststellbare Mängel zu rügen, anderenfalls sind Haftungsansprüchen
gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.
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Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen
Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen,
haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden
wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder abgegebene Garantien.
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Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen. Soweit dem Auftragnehmer kein Vorsatz
anzulasten ist, ist die Haftung jedoch beschränkt auf solche
Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages gerechnet
werden muss.
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Für leichte Fahrlässigkeit haftet der
Auftragnehmer im Übrigen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist jedoch
beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses
Vertrages gerechnet werden muss.
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Angesichts der sehr geringen Vergütungshöhe, die
der Auftraggeber je geliefertem Datensatz schuldet, kommen die
Parteien überein, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei
Verletzung von Kardinalpflichten über die Regelung in vorstehendem
Absatz 4 hinaus auf einen Höchstbetrag in Höhe von € 100,00 je
Schadensereignis begrenzt ist.
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Die Erstellung der vertragsgegenständlichen Daten
erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis allgemein
zugänglicher oder durch die jeweiligen Hersteller veröffentlichten
Produktdaten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der
vertragsgegenständlichen Daten wird aufgrund des Umstandes, dass die
Daten nicht selbst erhoben werden, sondern aus öffentlichen Quellen
oder von Dritten bezogen werden, keine Gewähr übernommen.
§ 6 Verschwiegenheit
Die Parteien verpflichten sich, über den
Vertragsinhalt und über ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt
werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweiligen anderen
Partei auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Schweigen zu
bewahren und diese weder zu verwerten noch anderen Personen mitzuteilen.
Dies gilt neben den betrieblichen Unternehmensabläufen insbesondere für
alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als
Betriebs- und Geschäftsgeheimnis erkennbar sind.
§ 7 Sonstige Vereinbarungen
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleiben sie im Übrigen gleichwohl gültig. Die
Parteien verpflichten sich, eventuell unwirksame Bestimmungen so
umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt
für den Fall, dass Regelungslücken in diesen Nutzungsbedingungen
vorhanden sein sollten. Auf diese Nutzungsbedingungen ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist
für beide Teile Mannheim.
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