Infos zur Kasse und TSE-Meldepflicht der TSE beim Finanzamt

Aktuell liegt immer noch kein verbindlicher Termin für die elektronische Anmeldung der TSE beim Finanzamt vor. In der FAQ Seite des Bundesfinanzministeriums ist weiterhin nur pauschal vom Jahre 2024 die Rede:
“Die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I (voraussichtlich im Jahr 2024) gesondert bekannt gegeben. Erst nach erfolgter Bekanntgabe kann die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 AO wirksam erfüllt werden.”

Ablauf der Laufzeit der TSE
Zum Beginn des Jahres 2025 wird die Laufzeit der ersten im Jahr 2020 ausgelieferten TSE beendet sein. Diese müssen unbedingt vor dem Ablauftermin durch neue TSE ersetzt werden.
Genauere Informationen zu Vorgehensweise, Beschaffung und Kosten werden wir im Frühjahr/Sommer diese Jahres postalisch und per Newsletter bekannt geben.
Wir bitte Sie dennoch jetzt schon den Ablauftermin Ihrer TSE über die TSE-Verwaltung zu überprüfen. Eine kurze Beschreibung dazu finden Sie hier als Video oder hier als PDF.

Bitte übermitteln Sie uns diesen danach per Mail an (office[at]trade-software.de), damit wir den Austausch der ablaufenden TSE entsprechend vorbereiten und planen können.