KassSichV ab 2020 – BSI veröffentlicht technische Richtlinien

Wie Sie wissen, kommt ab 2020 die sog. Kassen-Sicherungsverordnung (KassSichV) zu.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 07.06.18 nun die Technische Richtlinie – BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme in der Version 1.0.0 veröffentlicht, die bestimmen, welche Anforderungen die ab 2020 verbindliche “Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) erfüllen muss. Nur solche TSE, die vom BSI auf Grundlage dieser Vorgaben zertifiziert sind dürfen ab dann von elektronischen Aufzeichnungssystemen (Kassen) eingesetzt werden.

Wir sind gespannt, welche Anbieter sich künftig auf diesem Markt tummeln werden, und werden Sie auf dem laufenden halten, für welche Lösung wir uns bei TRADE entscheiden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Pressetext des BSI unter dem Link

https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Kurzmeldungen/Meldungen/news_sicherheitseinrichtungen_elektr_kassen_08062018.html