Kassensicherheitsverordnung – der Countdown läuft

Was ist die Kassensicherheitsverordnung

Die Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich regelt (BSI TR-03153 – Bund.de). Sie schreibt u.a. vor, dass in Deutschland alle Registrierkassen mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul, einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein müssen, elektronische Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden müssen und eine Belegerteilungspflicht bestehen wird.

01.01.2020 der Termin steht

Aktuell gibt es immer noch keine zertifizierte TSE, die die Voraussetzung für die Erfüllung der KassenSichV ist. 
Vorbereitend haben wir aber bereits dafür Sorge getragen, dass alle benötigten Daten (laut Vorgabe der DFKA) in der Trade-Kassensoftware gespeichert und dann bereitgestellt werden können.
Wir erwarten im Juli die ersten Vorstellungen funktionierender TSE’s. Wir halten Sie darüber natürlich auf dem Laufenden.

Erklärung Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Mit Einführung der Kassensicherungsverordnung soll dafür gesorgt werden, dass die Daten, die von der Registrierkasse gespeichert werden, nicht mehr nachträglich verändert werden können.

So sieht der Gesetzgeber vor, dass Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden müssen. Die TSE kümmert sich um diesen Manipulationsschutz. Die Kasse selbst macht weiterhin das was sie soll, nämlich Registrierkasse sein.

  • Die Kasse schickt ihre Anwendungsdaten über eine digitale Schnittstelle an die TSE.
  • Das Sicherheitsmodul vergibt eine eindeutige fortlaufende Transaktionsnummer, erfasst Beginn und Ende der Transaktion und erzeugt über die Daten der Transaktion einen Prüfwert.
  • Die abgesicherten Vorgangsdaten werden auf dem Speichermedium der TSE gespeichert. Sie muss auch den Export der gesicherten Daten ermöglichen.
  • Zusätzlich werden die abgesicherten Vorgangsdaten über die digitale Schnittstelle aus der TSE an die Kasse exportiert.
  • Die Kasse muss in der Lage sein, für jeden einzelnen Geschäftsvorfall einen Beleg auszustellen, entweder elektronisch oder in Papierform (Belegerteilungspflicht!).