Neues zur TSE/Kassensicherheitsverordnung und TSE Bestellung

TSE/Kassensicherheitsverordnung

Stichtag für die Einführung bleibt nach BMF der 30.09.2020. Danach dürfen keine Kassensysteme mehr eingesetzt werden, die nicht an eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung angeschlossen sind.

Die ersten TSE sind bei nun uns eingetroffen und wir werden diese mit der neuen Software in den nächsten Tagen bei den ersten Test-Kunden installieren.
Nach einer 2-3 wöchigen Testphase mit eventuellen Anpassungen werden wir hoffentlich ab Mitte/Ende Juni mit dem Rollout an alle Kunden beginnen können. Leider hat sich dies durch die Corona bedingte Schließung der Geschäfte herausgezögert.

Vorab werden wir Sie schon per Mail regelmäßig über die anstehenden Änderungen bei der Kasse und die Anlage der erforderlichen Daten für die vom Gesetzgeber verlangten Vorgaben der DSFinV-K informieren.

TSE Bestellung/Windows 10

Wir bitten diejenigen, die noch keine verbindliche TSE-Bestellung bei uns aufgegeben haben, dies unbedingt bis spätestens 18.05.20 nachzuholen, damit wir diese sofort nachbestellen und eine termingerechte Lieferung gewährleisten können (Bestellformular zum Download per Mail an [email protected] oder Fax: 0621 8430236).

Ferner weisen wir noch einmal darauf hin, dass für die Anbindung der TSE ein aktuelles Betriebssystem (Windows 10) auf dem Kassenrechner gefordert ist. Falls dies bei Ihnen noch nicht der Fall ist, bitten wir Sie dies umgehend in die Wege zu leiten, damit die Anbindung der TSE fristgerecht erfolgen kann.
Auf Wunsch machen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot für neue Hardware inklusive Kassenupdate.