Sieben weitere Bundesländer arbeiten derzeit ebenfalls an einer Verlängerung der Frist zur Anbindung der TSE. Zwei davon, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, sind den ersten fünf Bundesländern bereits gefolgt.
Die entsprechenden Meldungen und Voraussetzungen für die Frist finden Sie hier:
In allen Bundesländern gilt als Voraussetzung für die Fristverlängerung, dass bis spätestens 30. September 2020 der fristgerechte Einbau einer TSE nachweislich beauftragt worden ist.