Weitere 2 Bundesländer folgen

Sieben weitere Bundesländer arbeiten derzeit ebenfalls an einer Verlängerung der Frist zur Anbindung der TSE. Zwei davon, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, sind den ersten fünf Bundesländern bereits gefolgt.

Die entsprechenden Meldungen und Voraussetzungen für die Frist finden Sie hier:

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-verlaengert-frist-zur-umruestung-auf-manipulationssichere-kassensysteme/

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kassensicherungssysteme/verlaengerung_tse.html;jsessionid=7C9CD48D775890D7A4666865D1FD512B.delivery1-replication

 

In allen Bundesländern gilt als Voraussetzung für die Fristverlängerung, dass bis spätestens 30. September 2020 der fristgerechte Einbau einer TSE nachweislich beauftragt worden ist.