BMF Schreiben sorgt aktuell für Verwirrung

Nichtbeanstandungsfrist

in einem am Wochenende veröffentlichen BMF Schreiben, seltsamerweise mit Datum vom 18.08.20, spricht sich der Bund gegen die von den Ländern gewährte Fristverlängerung für die Einführung der TSE aus. Einige Länder haben darauf schon reagiert und Ihre Fristverlängerungen für weiterhin gültig erklärt.

Wir bitten Sie deshalb an dieser Stelle nochmals sich bei Ihren Steuerberatern auf dem Laufenden zu halten. Klären Sie mit diesen unbedingt die für Sie und Ihr Bundesland geltenden Voraussetzungen für die Fristverlängerung bis zum 30.03.21.