Infos zur DSFinV-K

QR-Code auf Bon
Der Bundesrat hat am 25.6. der Änderung der Kassensicherungsverordnung zugstimmt. Dadurch sind die bereits diskutierten Änderungen – wie z.B. der Druck des QR-Codes anstelle des (langen) Textes – legalisiert (Info).
Allerdings diskutieren bereits einige Experten darüber, dass laut DSFinV-K die TSE-Seriennummer zusätzlich in Klarschrift gedruckt werden muss.
Wir empfehlen deshalb die TSE-Seriennummer zusätzlich zum QR-Code auf dem Bond zu drucken. 

Anmeldung der Kassen beim Finanzamt
Die Anmledung der Kassen beim Finanzamt wird wohl nur auf elektronischem Wege möglich sein.
Aktuell besteht hierzu aber noch keine Möglichkeit. Ein Termin hierfür ist uns bisher nicht bekannt.

TRADE Kassen-Updater
schon seit geraumer Zeit steht den deutschen Kunden der automatische Updater für die komplette Software rund um die TSE zur Verfügung  (Download im Kundenbereich).
Wir empfehlen den TSE-Kassenkunden diesen unbedingt zu installieren und in regelmäßigen Abständen auszuführen.
Die Änderungshistorie der aktuellen Versionen (Kasse Version 3.32, DSFinVK Version 3.1) finden Sie im Kundenbereich.