Kassensicherungsverordnung – Infos

Neuigkeiten zur Kassensicherungsverordnung

Wie schon in unseren Newslettern 6/2019 und 9/2019 angekündigt, tritt die Kassensicherungsverordnung zum 1.1.2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Kassen ohne TSE-Anbindung mehr verkauft werden.
In Folge ein kurzes Update zum aktuellen Stand:

 

DSFinV-K 2.0

Seit Mitte August ist die DSFinV-K 2.0 (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) von der Finanzverwaltung veröffentlicht.

In dieser ist nun erstmalig der Standard für den Export der Kassendaten bundesweit einheitlich festgelegt. Es steht nun also fest, welche Daten an die TSE übergeben müssen und welche Daten in welcher Form für eine eventuelle detaillierte Steuerprüfung exportiert werden müssen.

 

Belegerteilungspflicht

Fest steht nun ebenfalls, dass mit der neuen Kassensicherheitsverordnung eine Belegerteilungspflicht verbunden ist. Auf dem Beleg muss neben den relevanten Kassendaten (USt, Zahlart) auch die Signatur der TSE als QR-Code enthalten sein.

 

TSE

Seit ca. 3 Wochen gibt die ersten TSE-Prototypen/Testsysteme verschiedener Hersteller zur Signaturerstellung über angeschlossene Hardware (USB-Stick, SD-Karte) oder über einen WEB-Service.

Alle TSE-Lösungen befinden sich aktuell noch im Genehmigungsverfahren beim BSI. Vor Anfang/Mitte Dezember wird nicht mit einer endgültigen Lizenzierung zu rechnen sein.


Umsetzung in Trade

Sowohl die Anforderungen der DSFinV-K 2.0 als auch der QR-Codebeleg sind bereits in der Trade Kasse umgesetzt und auf der Messe zu sehen.
Aktuell testen wir die TSE’s verschiedener Anbieter und sind bei der Umsetzung der Anbindung an die Trade Kasse.

Vorbereitung

Um auf die kommenden Anforderungen vorbereitet zu sein, empfehlen wir Ihnen nochmals den Stand Ihrer Kassensoftware zu überprüfen. Nur mit einer Version >2.XX wird ein Upgrade auf die mit der KassenSich V kompatiblen Trade-Kassensoftware möglich sein.

Sorgen Sie ferner dafür, dass Ihr Kassenrechner mit der aktuellen Windows 10 Version ausgestattet ist (Windows 7 Microsoft Support endet am 14.01.2020).

Setzen Sie sich gegebenenfalls rechtzeitig mit uns in Verbindung, um eventuelle Engpässe zum Jahresende zu vermeiden.



Verbot von Bisphenol A (BPA) in Bonrollen

Ab 2020 ist die Verwendung von Bisphenol A, kurz BPA, in Thermopapier verboten. Das BPA-Verbot ab 2020 gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten und dient dem Gesundheitsschutz.
Kümmern Sie sich deshalb schon jetzt um BPA freie Thermorollen.

Sie können diese jederzeit in unseren Shop bestellen oder diese direkt bei uns anfordern.