Kassensicherungsverordnung – Belegerteilungspflicht / erste TSE zertifiziert
Ab ab 01.01.20 besteht an der Kasse eine Belegerteilungspflicht
Ab ab 01.01.20 besteht an der Kasse eine Belegerteilungspflicht
Am 06.11.2019 wurde die Nichtbeanstandungsregelung durch das BMF veröffentlicht
Wie schon in unseren Newslettern 06/2019 und 9/2019 angekündigt, tritt die Kassensicherungsverordnung zum 1.1.2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Kassen ohne TSE-Anbindung mehr verkauft werden.